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Steuererklärung 2011 – wie setze ich meine Versicherungs- und Vorsorgebeiträge richtig an?!?

Bestimmt sitzt der ein oder andere derzeit über der Steuererklärung für das zurückliegende Jahr 2011. Egal ob man diese elektronisch, oder herkömmlich in Papierform anfertigt, sichert die fehlerfreie Angabe der Versicherungsbeiträge eine bestmögliche Rückerstattung.

Selbst wenn die Erklärung der Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater anfertig, sollte man denen die notwendigen Unterlagen zuarbeiten, damit alles ordentlich erfasst werden kann. Schließlich können diese auch nur wissen, was anzugeben ist wenn alle Unterlagen vorhanden sind.

Die Bearbeitung der Unterlagen wird in diesem Jahr durch das erstmals verbindlich geltende vereinfachte Bescheinigungsverfahren für Vorsorgebeiträge erleichtert. Versicherungsunternehmen sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für Basis- und Riesterrentenversicherungen für das zurückliegende Beitragsjahr eigenständig elektronisch an das Finanzamt des Versicherten zu übermitteln.

Somit erhält man jetzt nur noch eine Bescheinigung zur Kenntnis der übermittelten Daten von seinem Versicherer. Diese sollte innerhalb des 1. Quartals 2012 versandt werden und ist in den meisten Fällen schon eingetroffen. Parallel zu dieser neuen automatischen Meldung müssen die Riester- und Basisrentenbeiträge in der Steuererklärung angegeben werden, um sich die Förderung zu sichern.

Der Jahresgesamtbeitrag einer Basis Rente sind in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen.

Am einfachsten in puncto Steuer haben es Vorsorgesparer bei der betrieblichen Altersvorsorge. Hier sind weder gesonderter Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig, denn die Beiträge reduzieren das Bruttogehalt und wirken sich somit direkt steuermindernd aus.

Weitere Versicherungskosten absetzen

Arbeitnehmer können Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für 2011 unter gewissen Voraussetzungen in Höhe der Basisabsicherung voll ansetzen. Auch diese Angaben kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Wenn diese Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter dem absetzbaren Maximalbeitrag liegen, können Steuerzahler bis zur Höchstgrenze auch weitere Vorsorgeaufwendungen wie etwas Haftpflicht, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ansetzen.

Grundsätzlich muss die Einkommenssteuererklärung 2011 bis zum 31.Mai 2012 abgegeben werden. Hilft ein Steuerberater erweitert sich diese Frist automatisch bis Jahresende. Nur in Einzelfällen verlängert das Finanzamt diese Frist nochmals bis Ende Februar 2013.

 

 

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